Thüringen stärkt das Ehrenamt – Landrätin ruft Vereine zu Antragstellung auf

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Landrätin Peggy Greiser ruft alle Vereine, Initiativen und gemeinnützigen Organisationen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf, kurzfristig Anträge für die neue Ehrenamtsförderung des Freistaats Thüringen zu stellen, da Förderanträge für das laufende Jahr nur noch bis 15. September 2025 möglich sind.

„Mit den neuen Landesmitteln können nicht nur Projekte gefördert, sondern auch größere Investitionen unterstützt werden – eine wertvolle Ergänzung zu unseren bestehenden Förderstrukturen im Landkreis“, betont Greiser.

Die Landesförderung richtet sich an Einzelpersonen, Gruppen und juristische Personen, die sich unentgeltlich und gemeinwohlorientiert engagieren – insbesondere in den Bereichen Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum und Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit, Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz, Soziales, Kirche und Religion, Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie Arterhaltung und Tierhaltung.

Breites Förderspektrum – auch Investitionen möglich

Förderfähig sind Projekte mit Zuschüssen von 5.000 bis 50.000 Euro, Kooperationsprojekte sogar bis 100.000 Euro. Die Mittel können u. a. für folgende Zwecke eingesetzt werden:

Förderfähig sind beispielsweise:

· Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher

· Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation)

· Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt

· Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen.

· Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit)

· Kosten von Trainerlizenzen

Alle Förderinhalte können miteinander kombiniert werden. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten, der auch als Eigenleistung erbracht werden kann.

Zusätzliche Hilfe in Notlagen

Auch in unverschuldeten Notlagen kann Unterstützung beantragt werden – beispielsweise zur Existenzsicherung von für das Ehrenamt bedeutsamen Organisationen, für die Rechts- oder Steuerberatung für Vereine oder zur Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden.

Fristen und Antragsverfahren

Für Projekte im Jahr 2025 ist eine Antragstellung noch bis 15. September 2025 möglich. Anträge für 2026 können vom 1. Dezember 2025 bis 15. April 2026 gestellt werden.

In Notlagen ist eine Antragstellung jederzeit möglich. Der Antrag kann ausschließlich digital unter www.thueringen.de/ehrenamt/foerderung gestellt werden.

Kontakt & Hilfe:

Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.thueringen.de/ehrenamt.

Fragen zur Antragstellung sind an das Thüringer Landesverwaltungsamt zur richten per E-Mail an servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de oder telefonisch unter 0361/57 333 2000.

Ehrenamtsförderung des Landkreises bleibt bestehen

Landrätin Greiser weist zudem darauf hin, dass die bewährte Ehrenamtsförderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen fortbesteht.

„Hier stehen auch für 2025 noch Mittel zur Verfügung, die schnell und unbürokratisch beantragt werden können“, so die Landrätin.

Die Landkreisförderung unterstützt u. a. Maßnahmen zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, öffentliche Würdigungen, Weiterbildungen und Vernetzungsprojekte.

Kontakt Landkreisförderung:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Büro Landrätin / Ehrenamt
René Michael

Tel.: 03693 485-8385
E-Mail: ehrenamt@lra-sm.de