Mitteilung des TMIKL
Die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst wird künftig zweieinhalb statt zwei Jahre dauern. 2028 soll die Umstellung beginnen. Ursprünglich war ab 2026 eine Verlängerung auf drei Jahre vorgesehen.
Wegen dafür notwendiger Investitionen und zur Entzerrung der Übergangsphase wurde die Reform jedoch angepasst.
Innenstaatssekretär Norman Müller betont: „Die Thüringer Polizei steht vor immer komplexeren Herausforderungen. Wir wollen den Nachwuchs solide, modern und praxisnah ausbilden. Eine zweieinhalbjährige Ausbildung schafft den richtigen Rahmen, ohne die Personalplanung in den Dienststellen aus dem Gleichgewicht zu bringen.“
Hintergrund der Entscheidung für eine Verlängerung ist die wachsende inhaltliche und technische Komplexität des Polizeiberufs.
Neue Einsatzmittel wie Bodycams, Smartphones oder Mitteldistanzwaffen sowie der Anspruch an mehr Training und Praxisbezug erfordern zusätzliche Ausbildungszeit.
Durch die Verlängerung auf zweieinhalb Jahre wird der Polizeinachwuchs künftig mehr Raum für Vertiefung, Training und Entwicklung erhalten.
Die ursprünglich geplante dreijährige Ausbildung hätte in der Übergangsphase zu einer „Delle“ geführt, also einem Jahrgang, der aufgrund der längeren Ausbildungszeit nicht in den Dienststellen angekommen wäre.
Mit der nun gewählten Variante wird diese Lücke spürbar abgemildert. Gleichzeitig entstehen geringere Mehrkosten. Zudem erhält das Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen durch die Verschiebung mehr Zeit, sich infrastrukturell auf die höhere Zahl an Auszubildenden einzustellen.
Geplant sind unter anderem zusätzliche Unterrichtsräume sowie Erweiterungen bei Mensa und Parkflächen.
Mit der Reform folgt Thüringen dem Standard fast aller anderen Bundesländer, in denen der Vorbereitungsdienst im mittleren Polizeivollzugsdienst bereits mindestens zweieinhalb Jahre dauert.