Das Ordnungsamt der Stadt Hünfeld weist darauf hin, dass Laub auf Gehwegen und Straßen durch die jeweiligen Grundstückseigentümer zügig beseitigt werden muss.
Auch wenn frisch gefallenes Laub in manchen Straßen vorübergehend ein schöner Anblick sein mag, so entsteht durch das Laub ein nicht zu unterschätzendes Risiko besonders für Fußgänger und Zweiradfahrer. Diese können ausrutschen und zu Schaden kommen.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hünfeld sind die Straßen und Gehwege regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden oder beseitigt wird.
Die Reinigungspflicht umfasst auch die Entfernung aller nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat jeglicher Art.