Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für die Heimat fördert Projekte der Volksmusik nun mit Volksmusikförderrichtlinie des Impulsprogramms Volksmusik.
Der Umfang der Zuwendung beträgt maximal 3.000 Euro für ein jährliches Vorhaben.
Volksmusik in all ihren Facetten und unterschiedlichen regionalen Ausprägungen verbinde die Menschen und leiste somit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander, heißt es auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Dabei gelte es nicht nur, liebgewordene Traditionen zu bewahren, sondern im Sinne eines stetigen Austausches mit anderen Stilarten und Musikkulturen auch für neue Entwicklungen offen zu sein.
Volksmusik sei ein Allgemeingut und dafür geeignet, eine lebendige Gemeinschaft zu gestalten und zu fördern, heißt es weiter.
Die Antragsstellung für die Förderung für ganzjährige oder halbjährige Vorhaben des darauf folgenden Schuljahres 2026/27 müssen bis zum 31. März 2026 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.stmfh.bayern.de.