Gastbeitrag von Christopher Eichler
Noch ist kein Fall der hochgefährlichen „Vogelgrippe“, auch als „Geflügelpest“ bekannt, im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgetreten. In anderen Gebieten jedoch wurde das hochansteckende HPAI-Virus bereits bei einer Vielzahl von Vögeln nachgewiesen.
Betroffen waren beispielsweise Wildvögel im Kyffhäuserkreis, auf dem Stausee Kelbra oder im benachbarten Bayern. Weiterhin sind in Thüringen im Landkreis Greiz bereits zwei Hausgeflügelbestände infiziert worden, hier mussten alle Tiere getötet werden.
Auch bei diesen Fällen musste davon ausgegangen werden, dass eine Infektion über Wildvögel vorausgegangen war. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine bekämpfungspflichtige Tierseuche.
Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich, führt bei gehaltenem Geflügel jedoch zu schwerer Krankheit und zum Tod.
Wildvögel sind hingegen häufig mit dem Virus infiziert und scheiden es auch aus, jedoch zeigen die Wildvögel häufig keine sichtbaren Krankheitsanzeichen.
Aufgrund des derzeitigen vermehrten Auftretens von Geflügelpestfällen ist also davon auszugehen, dass das Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation zirkuliert und durch Wildvögel ausgeschieden wird.
Falls ein Hausgeflügelbestand mit dem Geflügelpestvirus infiziert werden sollte, ist eine Keulung des gesamten Betriebes vorgeschrieben. Ein solcher Fall trat in unserem Landkreis letztmalig im Jahr 2023 auf.
Um zu verhindern, dass es – insbesondere zu Zeiten des Vogelzugs – zu einer Erregerübertragung zwischen Wild- und Hausgeflügel kommt, hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung am 22. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Diese beinhaltet insbesondere, dass in definierten Risikogebieten alle gehaltenen Vögel nur noch im Stall oder innerhalb einer dichten Voliere gehalten werden dürfen.
Dies gilt für alle Geflügelhalter, die sich in einer Anrainergemeinde der Werra befinden, also alle Gemeinden zwischen Breitungen und Leutersdorf. Weitere Aufstallungsanordnungen wurden für Ortschaften getroffen, in denen sich größere Geflügelhaltungen befinden.
„Uns ist bewusst, dass eine Anordnung zur Aufstallung stets eine große Belastung für die Tiere darstellt, insbesondere für Wassergeflügel“, macht der Fachdienstleiter der Veterinärbehörde, Dr. David Sporn, deutlich.
„Dennoch müssen wir verhindern, dass Bestände erkranken und dann getötet werden müssen.“
Weitere Anordnungen gelten für alle Geflügelhalter des gesamten Landkreises. So dürfen insbesondere Fließgewässer nicht als Auslauf für Wassergeflügel genutzt werden, Futterstellen müssen sich stets im Inneren von Ställen befinden und es sind Maßnahmen zur Biosicherheit zu ergreifen (z.B. Stiefeldesinfektion und Waschen der Hände vor Betreten des Stalles).
Falls Auffälligkeiten wie verminderte Legeleistung, kranke Tiere oder Todesfälle beobachtet werden, ist sofort ein Tierarzt bzw. die Veterinärbehörde zu informieren.
Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung werden in der nächsten Zeit verstärkte Kontrollen durchführen, um die genannten Auflagen zu überprüfen.
Und auch das ist wichtig: Jede Geflügelhaltung ist bei der Veterinärbehörde anzumelden („ab dem ersten Huhn“), dies galt übrigens schon immer. Wer dies versäumt hat, sollte die Meldung umgehend nachholen.
„Wir möchten dringend dazu aufrufen, die Situation ernst zu nehmen und die Anordnungen umzusetzen“, macht Dr. Sporn deutlich. „Es geht darum, unsere Bestände zu schützen und Tötungsanordnungen zu vermeiden.“
Die Veterinärbehörde muss zudem darauf hinweisen, dass die Lage derzeit sehr dynamisch ist und weitere Fälle trotz Schutzmaßnahmen möglich sind. Es könnte also zu weiteren Verschärfungen der Anordnungen kommen.
Kontakt zur Veterinärbehörde für Meldungen von Tierbeständen oder zur weiteren Kontaktaufnahme: Tel. 03693/485-8139 oder vet.amt@lra-sm.de
Die Allgemeinverfügung steht zum Download bereit unter: www.lra-sm.de.