Mitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld
Pflegebedürftige in Bayern mit Pflegegrad 2 oder höher können auch für das Jahr 2025 wieder 1.000 Euro Landespflegegeld erhalten. Wichtig: Ab 2026 halbiert sich der Betrag auf 500 Euro jährlich.
Der Erstantrag für 2025 kann noch bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden!
Der Antrag gilt danach automatisch für die folgenden Jahre weiter – solange die Voraussetzungen bestehen. Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wofür sie es verwendet.
Was wird für den Antrag benötigt?
• Kopie des Pflegekassenbescheids (kein MD-Gutachten)
• Bei Betreuung/Vollmacht: Kopie des Betreuerausweises bzw. der Vollmacht
Infos & Antragsformulare:
www.landespflegegeld.bayern.de
Fragen rund um die Pflege? Der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld hilft gerne weiter!
