Ehrenamt in Thüringen – Finanzielle Vereinsförderung jetzt beantragen

Gastbeitrag von Gisela Büchner
(Wahlkreisbüro)

Erstmals wurden im Jahr 2025 Gelder für die Ehrenamtsförderung aus dem Thüringer Ehrenamtsgesetz ausgezahlt. Auch 2026 wird es diese Möglichkeit der Ehrenamtsunterstützung geben.

„Thüringen lebt vom Ehrenamt und im Thüringer Doppelhaushalt 2026/2027 haben wir für dessen Förderung 15 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt“, informiert die CDU-Landtagsabgeordnete Ulrike Jary.

Seit dem 1. Dezember 2025 läuft nun die zweite Antragsfrist und endet am 15. April 2026.

„Ich kann die Vereine und Initiativen nur bestärken, ihre Anträge bei der Thüringer Staatskanzlei einzureichen - gefördert werden hier größere Projekte von 5.000 bis 50.000 Euro, bei Kooperationen bis 100.000 Euro. Dieses Gesetz schließt die Lücke für Investitionen in größerem finanziellen Rahmen. Die Fördergelder können u.a. für Digitalisierung, Investitionen, Nachwuchsgewinnung und vieles mehr eingesetzt werden“, so Jary.

Eingereicht werden Anträge digital unter www.thueringen.de/ehrenamt/foerderung.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Beantragung von finanzieller Unterstützung aus den Erlösen der Staatslotterie, den sogenannten Lottomitteln. Für kleinere Projekte startet am März auch wieder das Programm „Aktiv vor Ort“ der Thüringer Ehrenamtsstiftung.

Hier können Vereine bis zu 5.000 Euro Unterstützung bekommen. Niederschwellig und online erfolgt hier die Beantragung unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

„Es ist mir eine Herzensangelegenheit, unsere Vereine vor Ort zu unterstützen. Hierzu biete ich mit meinem Büro Beratungen an. Des Weiteren verweise ich auf unseren Whatsapp-Kanal „Hallo Ehrenamt“, über den sich Vereine und ehrenamtlich Engagierte aktuelle Informationen zu Fördermöglichkeiten holen können,“ fasst Ulrike Jary zusammen.