Hilfe zur Pflege – Wohnortnahe Beratung im Landratsamt Bad Kissingen

Gastbeitrag von Nathalie Bachmann

Pflegebedürftig zu werden, verändert das Leben für Betroffene wie auch für Angehörige schlagartig. Sie stehen vor großen Herausforderungen und müssen sich neu orientieren.

Neben der Pflege selbst tauchen viele Fragen auf. Wer hilft? Wer zahlt? Und was passiert, wenn das Geld nicht reicht? In solchen Situationen greift die „Hilfe zur Pflege“.

Sie ist eine wichtige Sozialleistung und sorgt dafür, dass Menschen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen – auch dann, wenn eigene Mittel oder Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

In Bayern sind die Bezirke dafür zuständig. Sie leisten die „Hilfe zur Pflege“ im Rahmen der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Der Bezirk Unterfranken unterstützt so auch pflegebedürftige Menschen im Landkreis Bad Kissingen.

Er hilft bei ambulanter Pflege zu Hause ebenso wie bei der stationären Pflege im Heim, wenn die Kosten sonst nicht zu stemmen sind.
Damit Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche kennen, baut der Bezirk Unterfranken sein Beratungsangebot aus.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, berät er einmal im Monat wohnortnah im Pflegestützpunkt des Landkreises Bad Kissingen (Landratsamt Gebäude F, Münchner Straße 5).

Im Mittelpunkt stehen die „Hilfe zur Pflege“, mögliche ambulante und vollstationäre Leistungen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für den Bezug.

Terminvereinbarung notwendig

Die Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Kontakt über das Landratsamt Bad Kissingen, Tel. 0971/801-5400 oder per E-Mail: gutepflege@kg.de.