In der Nacht zu Samstag wurde ein Fahrzeugführer auf einem echten E-Bike (Fahrrad mit eigenständigen Antrieb ohne Tretunterstützung und Gasgriff) festgestellt.
Das echte E-Bike machte das was es soll - es fuhr ohne Tretunterstützung 25km/h. Laut Gesetz ist hierfür jedoch ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben und genau das war nicht vorhanden.
Gegen den 24-jährigen Fahrzeugführer wurde folglich ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
