Gastbeitrag von Stefanie Kießling
Im Bad Liebensteiner Ortsteil Schweina starten in Kürze Vermessungsarbeiten zur Vorbereitung neuer Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer „Schweina“. Darüber informieren die Stadt Bad Liebenstein und der Gewässerunterhaltungsverband Felda-Ulster-Werra.
Die Arbeiten sind Teil der weiteren Planung zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für den Bach. Das betrifft den Bereich Nahkauf, Friedrich-Fröbel-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße bis Wiesenweg/Sandweg.
Ab 16. März 2026 werden Mitarbeiter der beauftragten Büros in diesem Bereich unterwegs sein und dort Begehungen sowie Vermessungsarbeiten durchführen. Dabei kann es notwendig sein, auch angrenzende Grundstücke zu betreten.
Die Stadt und der Gewässerunterhaltungsverband bitten Anwohnerinnen und Anwohner, den Mitarbeitern der beauftragten Büros den Zugang zu ermöglichen. Diese können sich vor Ort entsprechend ausweisen.
Rechtliche Grundlage für das Betreten der Grundstücke sind § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie § 68 des Thüringer Wassergesetzes.
Demnach dürfen Grundstücke nach vorheriger Ankündigung betreten und vorübergehend genutzt werden, wenn dies zur Vorbereitung von Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich ist.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gewässerunterhaltungsverbandes sowie der Stadtverwaltung Bad Liebenstein zur Verfügung.
