Montagvormittag kontrollierte ein Kontaktbereichsbeamter der Polizeiinspektion Bad Salzungen einen 8-jährigen Jungen, der auf einem Elektro-Kleinkraftrad in einem Bad Salzunger Ortsteil unterwegs war.
Das Fahrzeug erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Zum berechtigten Führen des elektrischen Kleinkraftrades sind ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung erforderlich, was in diesem Fall alles nicht vorlag.
Dem Kind wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei ermittelt gegen den Fahrzeughalter wegen des Verstoßes gegen § 21 (1) Nr. 2 StVG.
