Das Kommunalunternehmen des Landkreises (KU) weist darauf hin, dass am 1. Juli die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2026 fällig werden.
Einwohner und Einwohnerinnen, die ihre Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlen, sollten nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Eventuelle Änderungen sollten dem Kommunalunternehmen dann schriftlich bis spätestens 15. Juni mitgeteilt werden.
Das entsprechende Formular ist auf der Homepage des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft unter abfall-scout.de zu finden.
Für die automatische Abbuchung wird eine Einzugsermächtigung benötigt. Die Einzugsermächtigung sollte ebenfalls bis zum 15. Juni beim KU eingegangen sein.
Die Müllgebühren können zum Fälligkeitsdatum am 1. Juli auch überwiesen werden. Bei der Überweisung ist die jeweilige Kundennummer anzugeben.
Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sind, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten.
Wichtig: Es werden keine gesonderten Zahlungsaufforderungen versandt. Bei den Müllgebührenbescheiden handelt es sich um Dauergebührenbescheide, die jährlich zum 1. Juli fällig werden.
Die Bankverbindung des Kommunalunternehmens lautet:
IBAN: DE55 7932 0075 0002 0616 00;
BIC: HYVEDEMM451 HypoVereinsbank Bad Kissingen
oder
IBAN: DE95 7935 1010 0000 0582 22;
BIC: BYLADEM1KIS Sparkasse Bad Kissingen
