Ehrenamtsinfoabend in Hünfeld – Interessante Reise durch die Vereinsbuchhaltung

Gastbeitrag von Sabine Burkardt

Zum fünften Mal fand ein Ehrenamtsinfoabend im Hünfelder Lokschuppen statt, zudem die Stadt Hünfeld die Hünfelder Vereine eingeladen hatte.

Dieses Mal ging es beim Gastvortrag um das Thema „Steuern im Verein“. Außerdem stellte sich der Treffpunkt Aktiv des Landkreises Fulda vor.

Steuern im Verein klingt vielleicht eher nach trockenem Stoff. Trotz allem ist es vor allem für Vereinsvorsitzende, Vereinskassierer und die Schriftführer wichtig, zumindest die Grundlagen der gemeinnützigen Vereinsbuchhaltung zu kennen. Warum das so ist, zeigte Diplom-Kauffrau und Steuerberaterin Sandra Oechler in einem rund 90-minütigen Vortrag auf.

Und der Vortag war alles andere als trocken. Anschaulich und mit einer kleinen Prise Humor lotste die zertifizierte Beraterin für Gemeinnützigkeit aus Wenings im Wetteraukreis die rund 100 Zuhörer durch die Gefilde der Gemeinnützigkeitsregelungen und der Tätigkeitsbereiche eines Vereins. Sie zeigte diverse Fettnäpfchen auf, in die Vereine treten könnten.

Mehrfach betonte sie dabei darauf zu achten, dass ein gemeinnütziger Verein ausschließlich seine satzungsmäßigen Zwecke verfolgen und die Mittel eines Vereins ausnahmslos nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden dürften.

Wichtig sei es zudem, auf die Gliederung der Vereinsbuchhaltung zu achten. Diese teilt sich auf in den ideellen Tätigkeitsbereich, unter den Mitgliedsbeiträge, vereinszweckgebundene Spenden und Zuschüsse fallen und in dem keine Steuern zu zahlen sind.

Vorsicht geboten sei laut Oechel bei wirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einnahmen aus Vereinsfesten, Startgeldern oder der Vermietung von Sportstätten an Mitglieder, die als begünstigt steuerpflichtig gelten.

Steuerpflichtig ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins, unter den beispielsweise Warenverkauf oder Sponsoring fallen. Das gelte allerdings nur, wenn die Einnahmen über 50 000 Euro lägen.

Zudem informierte Sandra Oechler über Neuregelungen bei der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 hat sich der sogenannte Übungsleiterpauschbetrag um 300 Euro auf 3300 Euro pro Jahr erhöht. Die Ehrenamtspauschale ist bis zu einem Betrag von 960 Euro im Jahr (bislang 840 Euro) steuerfrei.

Eine kurze Vorstellung des „Treffpunktes Aktiv“ und des Fachdienstes Ehrenamt durch Julia Schröder vom Landkreis Fulda setzte den Schlusspunkt unter den Abend, der mit Würstchen, kühlen Getränken und weiterem Austausch untereinander ausklang.