K 84 in Schwallungen wird nach Ausbau wieder eröffnet

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Nach rund zwei Jahren Bauzeit wird die Ortsdurchfahrt der K 84 in der Eisenacher Straße in Schwallungen am Mittwoch, den 10. Juni 2026 offiziell wieder für den Verkehr freigegeben.

Mit der Fertigstellung der umfangreichen Gemeinschaftsmaßnahme konnte ein bedeutendes Infrastrukturprojekt im Landkreis erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Maßnahme wurde die K 84 auf einer Länge von rund 735 Metern grundhaft ausgebaut. Neben der vollständigen Erneuerung der Fahrbahn entstanden neue Gehwege, eine moderne Bushaltestelle sowie eine insgesamt deutlich verbesserte Infrastruktur im gesamten Straßenraum.

Das Projekt wurde als Gemeinschaftsmaßnahme umgesetzt. Der Landkreis verantwortete den grundhaften Straßenbau, die Gemeinde Schwallungen die Gehwege und die Straßenbeleuchtung.

Der KWA erneuerte Trinkwasser- und Abwasserleitungen, während die Thüringer Energienetze die Energieversorgung vollständig auf Erdverkabelung umstellten und alte Masten zurückbauten.

Die Gesamtkosten aller Beteiligten belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Der Landkreis investierte dabei inklusive Planungskosten rund 1,1 Millionen Euro, die durch den Freistaat Thüringen mit etwa 800.000 Euro gefördert werden.

Auch die Gemeinde Schwallungen sowie der KWA wurden durch Landesmittel und Förderprogramme erheblich unterstützt.

Die Bauausführung erfolgte durch die STRABAG AG aus Ritschenhausen. Dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten – insbesondere mit den beteiligten Ingenieurbüros – konnte das Vorhaben im vorgesehenen Zeit- und Kostenrahmen umgesetzt werden. Auch die archäologische Baubegleitung lieferte spannende Einblicke in die Geschichte des Ortsbereichs.

Mit der Fertigstellung der Eisenacher Straße ist ein weiterer wichtiger Abschnitt der K 84 in Schwallungen erfolgreich modernisiert worden.

Auch der zweite Abschnitt der K 84 – die Georgstraße – wurde bereits in den Blick genommen, dessen grundhafte Erneuerung ab etwa 2030 als weitere Gemeinschaftsmaßnahme vorgesehen ist.