Gastbeitrag von Wolfgang Weber
Tausende Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der DDR-Grenztruppen haben Fahnenflucht begangen. Wurden sie erwischt, war die Bestrafung besonders hart.
In einem informativen Vortrag beleuchtete Dr. Konstatin Neumann in der Gedenkstätte Point Alpha das bisher weitgehend unerforschte Thema ganz genau.
Begrüßt wurde der Historiker vom Militärhistorischen Museum der Bundeswehr Berlin-Gatow sowie die zahlreichen Zuschauer vom Vorstand der Point Alpha Stiftung Philipp Metzler im Haus auf der Grenze.
Die Armee war eine wichtige Stütze der SED-Herrschaft. Aber jedes Jahr versuchten Soldaten in den Westen zu flüchten, manchmal sogar Offiziere. Fahnenflucht war daher ein schweres, politisch aufgeladenes Delikt.
Desertion galt als Verrat am System. Konstantin Neumann hat die Fälle von 1.111 verurteilten „Verrätern“ analysiert. Anhand einer Stichprobe von 97 Personen wertete er Ermittlungs- und Überwachungsakten, staatliche Sachakten, Gesetzeskommentare, Memoiren und weitere Quellen aus und liefert so in einer empirisch gesättigten Fallstudie einen neuen Forschungsbeitrag zur DDR-Justiz.
Die Ergebnisse hat der Historiker im in seinem Buch „Fahnenfluchten in der DDR – Strafverfolgung desertierter NVA-Soldaten 1963 bis 1989“ zusammengefasst, das am 14. Juli im Ch. Links-Verlag erscheint.
Zwischen 1950 und 1989 registrierte das MfS knapp 11.000 erfolgreiche Desertionen. Nach dem Mauerbau 1961 und dem späteren Ausbau der Grenze mit Minenfeldern sank das einstige Massenphänomen zu seltenen Einzelfällen ab.
Ein Phänomen: Über 2.750 (25 Prozent) der geflohenen Soldaten kehrten jedoch wieder in die DDR zurück. Gründe hierfür waren Integrationsprobleme im Westen, die Bindung an die Heimat sowie die Impulsivität der oft im Alkoholrausch begangenen Taten.
Die DDR-Justiz definierte Fahnenflucht nach deutscher Rechtstradition über die subjektive Fluchtabsicht, nicht über die Abwesenheitsdauer. Das Delikt wurde als politischer „Treuebruch“ gegenüber dem sozialistischen Vaterland verfolgt.
Um den Verrat ideologisch zu erklären, konstruierte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ein Narrativ der politisch-ideologischen Beeinflussung durch den Westen und dessen moralischer Verwerflichkeit.
„Als Fluchtursache gezielt protokolliert wurde zum Beispiel der Konsum von Sendern wie RIAS oder Deutschlandfunk oder der von „Schundliteratur“ wie Bravo oder Romanheftchen. Auch das Interesse für westliche Popmusik oder US-Western wurde kriminalisiert und als Beweis für eine antisozialistische Gesinnung gewertet“, erklärte der Referent dem Publikum auf Point Alpha.
Die Stasi deutete unpolitische, situative Fluchtgründe systematisch um: Zahlreiche Desertionen erfolgten spontan im Rausch oder aus Angst vor Strafen nach Unfällen. Gerichte ignorierten den Alkoholkonsum, um das Bild des ideologischen Staatsfeindes zu wahren.
Massive physische und psychische Gewalt oder Mobbing durch ältere Dienstgrade waren eine weitere Hauptursache für Fluchten. Justiz und MfS blendeten diese strukturellen Missstände aus.
Sie schoben die Schuld auf das Opfer, indem sie Deserteuren persönliche Schwäche, „Sensibilität“ und bloße „Dienstunlust“ attestierten.
Das DDR-Recht ermöglichte für diese „Verbrechen“ drakonische Strafen. Ohne jegliche Nachsicht verschwanden manche sogar über zehn Jahre hinter Gittern.
Bis 1979 wurde fast die Hälfte der Deserteure zusätzlich wegen Spionage und ein Viertel wegen Terrors verurteilt: Da fast alle NVA-Interna geheim waren und Flüchtlinge im Westen routinemäßig befragt wurden, reichte die bloße Bereitschaft zur Information für ein Spionageurteil aus.
Fluchten mit einem LKW oder das Mitführen eines Tauchmessers gegen Grenzhunde wurden als Terrorakte umgedeutet. Das MfS erpresste Geständnisse und erfand Schein-Geheimringe.
Nach einer Intervention des Anwalts Wolfgang Vogel flog dieser Schwindel auf. MfS-Chef Erich Mielke forderte 1979 eine sachlichere Beweisführung, woraufhin Spionage- und Terrorurteile in den 1980er-Jahren drastisch sanken.
Trotz der Reisefreiheit im Zuge der Friedlichen Revolution schnellten die Fahnenfluchten zwischen Herbst 1989 und März 1990 noch einmal auf 1.250 Fälle hoch.
Die Strafverfolgung wurde allerdings im Januar 1990 ausgesetzt. Nach den freien Wahlen versuchte der neue Verteidigungsminister Rainer Eppelmann erfolglos, die Bestrafung im Interesse der militärischen Disziplin wieder einzuführen.
Das historische Dilemma liegt nach Ansicht des Referenten darin, dass eine illegitime Diktatur ein Delikt verfolgte, das auch in Rechtsstaaten strafbar ist, dieses Verfahren jedoch totalitär korrumpierte. Das im Nachhinein wirkmächtige Narrativ der „Dienstunlust“ verdeckte die realen Missstände in den Kasernen.
Die Studie des Historikers bricht mit der gängigen Praxis, die Rehabilitierung an die subjektive politische Motivation des Soldaten zu knüpfen.
Vielmehr wird von Neumann nachgewiesen, dass die politische Verfolgungsintention des Staates das entscheidende Kriterium sein muss.
Da das SED-Regime die Verfolgung von Deserteuren aus originärem politischem Eigeninteresse zur Aufrechterhaltung seiner Diktatur betrieb und das Delikt systematisch ideologisierte, liefere nach Aussage des Referenten die Dissertation die Argumentationsbasis für eine umfassende und pauschale strafrechtliche Rehabilitierung dieser vergessenen Häftlingsgruppe.
Übrigens, Fahnenfluchten gab es auch zu anderen Zeiten und überall auf dem Globus: So entzogen sich mehr als 500.000 US-Amerikaner zwischen 1966 und 1973 (Vietnamkrieg) dem Waffendienst und etwa 50.000 Gis verweigerten sich zwischen 2001 und 2012 (Afghanistan und Irak).
Zwischen 1983 und 1987 fahndete die DDR-Behörde nach dort rund 2000 stationierten Soldaten der Sowjet-Armee. Die französische Fremdenlegion verzeichnet pro Jahr etwa 300 unerlaubte Entfernungen.
Natürlich gab es auch bei der Bundeswehr der Bundesrepublik Fahnenfluchten rund 18.400 wurden zwischen 1965 und 1981 gezählt.
Der Anteil an Bewährungsstrafen stieg in diesem Zeitraum von 32 Prozent (1965) über 65 Prozent (1970) bis auf 83 Prozent (1980). Heute ist diese Zahl marginal: 2017 wurden für dieses Vergehen nur sechs Personen ermittelt.







