Gastbeitrag von Stefan Studtrucker
Die Handwerkskammer Südthüringen begrüßt die Verabschiedung des „Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes“ im Thüringer Landtag als spürbaren Schritt in die richtige Richtung.
Gerade die Neuregelungen im Baurecht bringen den Betrieben wichtige Erleichterungen. Dennoch sieht die Kammer das Gesetz nur als Fundament, auf dem zügig weiter aufgebaut werden muss.
Mike Kämmer, Präsident der Handwerkskammer Südthüringen, ordnet den Beschluss als wichtiges Etappenziel ein. Das Gesetz bringe erhebliche Erleichterungen für den Wohnungs- und Gewerbebau in der Region und setze an den richtigen Hebeln an.
Gleichzeitig betont er jedoch, dass der Kampf gegen den lähmenden Bürokratie-Frust damit nicht beendet sei. Das Handwerk erwarte, dass der aktuellen Dynamik nun zeitnah der nächste Schritt folgt.
Besonders positiv bewertet die Handwerkskammer die deutliche Ausweitung der Bauvorlageberechtigung. Qualifizierte Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker dürfen künftig Wohngebäude bis zu 250 Quadratmetern Geschossfläche und Gewerbebauten bis zu 400 Quadratmetern Grundfläche eigenständig planen und einreichen.
Dies verkürze die Planungsphase für die Bauherren und werte den Meistertitel massiv auf. „Handwerksbetriebe können in vielen Fällen nun ‚alles aus einer Hand‘ anbieten, vom Entwurf bis zur Ausführung“, erläutert Mike Kämmer.
Auch die erhöhte Volumengrenze für genehmigungsfreie Bauten, die Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens auf Wohngebäude der Klassen 1 bis 4, welche das Gros der privaten Bauaufträge im ländlichen Raum bilden, sowie die neuen Fiktionsfristen (z.B. ohne Rückantwort der Behörde gilt der Bauantrag im vereinfachten Verfahren nach drei Monaten als genehmigt) seien geeignet, mehr Planungssicherheit für die Praxis zu schaffen.
„Handwerksbetriebe leiden im Neubau- und Sanierungsgeschäft immer wieder massiv unter monatelangen Verzögerungen durch überlastete Verwaltungsstellen, die bei der Antragsbearbeitung nicht Schritt halten können.
Das ‚Schweigen der Behörde‘ blockiert künftig nicht mehr den Baubeginn. Betriebe können Material und Personal verlässlicher disponieren und das Risiko teurer Bauverzögerungen sinkt“, so Georg Taubenrauch, Hauptgeschäftsführer der HWK Südthüringen.
Zweites Entlastungsgesetz muss zügig folgen
Trotz dieser Erfolge macht die Handwerkskammer Südthüringen deutlich, dass der bürokratische Aufwand in vielen anderen Gewerken nach wie vor viel zu hoch ist. Das „Erste Thüringer Entlastungsgesetz“ habe den Fokus auf die Bauwirtschaft gelegt.
Das Handwerk drängt daher auf eine konsequente Weiterentwicklung der Maßnahmen und blickt erwartungsvoll auf das bereits angekündigte zweite Entlastungsgesetz.
Dieses müsse spürbare Fortschritte für alle Wirtschaftsbereiche mit sich bringen, so etwa bei der noch nicht ins finale Gesetz eingegangenen, flexibleren Anwendung von Standards im Behördenalltag.
In diesem Zuge erinnert die Kammer an die wichtigen Austauschformate, die im vergangenen Frühjahr zwischen dem Wirtschaftsministerium, den Thüringer Wirtschaftskammern und den Unternehmerinnen und Unternehmern vor Ort stattfanden.
Die dort eingebrachten Praxiserfahrungen der Betriebe müssen nun in der nächsten Reformstufe berücksichtigt werden.
Das erste Entlastungsgesetz habe gezeigt, dass Vertrauen in die Wirtschaft der beste Motor für den Freistaat ist.
„Bürokratie darf nicht Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Unternehmen sein, die dieses Land am Laufen halten“, bringt es HWK-Präsident Mike Kämmer auf den Punkt.
Stattdessen seien schlanke Verfahren nötig, die den Wirtschaftsprozess unterstützen und der Öffentlichkeit Rechts- und Planungssicherheit geben.
Es gelte daher, den im Frühjahr begonnenen Dialog nahtlos fortzusetzen, damit das zweite Entlastungspaket noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden kann, um den Bürokratieabbau flächendeckend anzugehen.


