Beitrag von Martin Veltum
Ein Fall von mutmaßlicher Tierquälerei sorgt für Entsetzen: Im Zeitraum vom 16. bis 17. Juli 2026 wurde im Bereich Am Mühlberg in Geismar eine Katze durch einen bislang unbekannten Täter verletzt.
Wie die tierärztliche Untersuchung ergab, wurde das Tier von einem Diabolo-Geschoss getroffen.
Ein Leser wandte sich an den Rhönkanal-Reporter und schilderte den Vorfall. Dabei brachten die Betroffenen ihr Entsetzen und ihre Empörung über die Tat zum Ausdruck. Besonders besorgniserregend: Nach Angaben der Bürger sollen bereits in der Vergangenheit mehrere Katzen in der Ortslage verletzt worden sein.
Die Katze musste aufgrund der Verletzung tierärztlich untersucht und behandelt werden. Hinter einem solchen Vorfall steht nicht lediglich ein Sachschaden, sondern ein Lebewesen, das Schmerzen und möglicherweise Todesangst erlitten hat.
Kein Kavaliersdelikt – Tierschutzrecht setzt klare Grenzen
Das deutsche Tierschutzrecht schützt Tiere ausdrücklich vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wer gezielt auf eine Katze schießt und sie dabei verletzt, handelt daher keineswegs im Bereich eines harmlosen Streiches. Je nach den Umständen können neben tierschutzrechtlichen Vorschriften auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht kommen.
Auch aus moralischer Sicht ist der Vorfall schwerwiegend. Eine Hauskatze ist einem Schützen mit einem Luftdruck- oder ähnlichen Geschoss praktisch schutzlos ausgeliefert. Ein vermeintlich „kleiner“ Schuss kann schwere Verletzungen verursachen oder für das Tier tödlich enden.
Tierhalter erstattet Strafanzeige
Aufgrund des aktuellen Vorfalls und der bereits bekannten Fälle hat der Tierhalter Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Nun hoffen Tierhalter und Anwohner auf Hinweise aus der Bevölkerung.
Wer im Zeitraum vom 16. bis 17. Juli 2026 im Bereich Am Mühlberg verdächtige Beobachtungen gemacht hat, Personen mit einem Luftgewehr oder ähnlichen Gegenständen gesehen hat oder sonstige Hinweise zum Geschehen geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle sowie der Kontaktbereichsbeamte in Geisa entgegen.
Zivilcourage kann weiteres Tierleid verhindern
Gerade weil bereits von früheren verletzten Katzen berichtet wird, sollte der Vorfall ernst genommen werden. Aufmerksame Anwohner können möglicherweise dazu beitragen, weitere Taten zu verhindern und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
„Denn wo ein Mensch auf ein wehrloses Tier schießt, sollte die Gesellschaft nicht wegsehen – sondern hinsehen, handeln und dafür sorgen, dass aus Tierleid nicht Gewohnheit wird“, sagte der zuständige Kontaktbereichsbeamte der Thüringer Landespolizei Jörg Arnold im Interview.



