Ein 51-jähriger Fladunger hatte in seinem Anwesen die Elektrik erneuern lassen, dazu beschäftigte er einen „Fachmann“.
Im Zuge der Erneuerungsarbeiten händigte er diesem zwei Schlüssel für Hoftor und Haustür aus. Nach Abschluss der Arbeit erhielt er diese allerdings nicht mehr vom Installateur zurück, auch nach mehrmaligen Auffordern erfolgte keine Reaktion des Fachmanns.
Bei der Abnahme des Stromzählers stellte ein Mitarbeiter des Überlandwerks fest, dass der Elektriker unerlaubterweise die Plomben des Zählers entfernt hatte. Unglücklicherweise sind dem Hausbesitzer lediglich der Vorname und die Handynummer des Handwerkers bekannt.
Der Fladunger erstattete Anzeige, weitere Ermittlungen durch die Polizei werden eingeleitet.