Gastbeitrag von Anna-Lena Bieneck
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel appellieren die Verwaltungen des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön an die Bevölkerung, das Zünden von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern in den Schutzgebieten der Rhön und der unmittelbaren Nähe zu unterlassen.
In weiten Teilen der Rhön ist das Lärmen und das Zünden von Feuer gemäß Schutzgebietsverordnung verboten und steht unter Strafe.
In den vergangenen Jahren waren an verschiedenen Stellen – unter anderem im Schwarzen Moor – immer wieder Reste von Böllern und Raketen gefunden worden.
In den auch im Winter teilweise oft trockenen Gebieten besteht Brandgefahr: In der Silvesternacht 2016/2017 etwa war eine vier Hektar große Wiese entlang der Hochrhönstraße in Brand geraten.
Auch auf der Wasserkuppe gab es bereits entsprechende Vorkommnisse. Vor allem aber werden durch die Feuerwerkskörper Wild, Vögel und zahlreiche weitere schutzbedürftige Tiere massiv gestört.
Gemäß den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen ist es daher verboten, wildlebende Tiere „mutwillig zu beunruhigen“ und im Gebiet zu „lärmen und Feuer anzuzünden“ (z. B. Auszug aus Verordnung über das Naturschutzgebiet Weiherkuppe, RP Kassel).
Rhönerinnen und Rhöner, die das neue Jahr mit Feuerwerk begrüßen möchten, werden daher gebeten, die Schutz-gebiete weiträumig zu meiden.