Information vom Wartburgkreis
Gleich mehrfach schon wurden in diesem Jahr Zettel einer „ungarischen Familie“ in den Briefkästen verteilt, auf denen in fehlerhaftem Deutsch um Bereitstellung nicht mehr benötigter Gegenstände für eine nicht näher bezeichnete „Sammlung“ zur Abholung gebeten wird.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz weist als Obere Abfallbehörde hierzu auf folgendes hin: Die „ungarische Familie“, deren Identität bislang unbekannt ist, hat nicht die erforderliche Zulassung zur Sammlung von Gegenständen oder Abfällen, die hierfür nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich ist.
Was kaum bekannt, aber wichtig ist:
Es begeht nicht nur die „ungarische Familie“ eine Ordnungswidrigkeit, indem sie ohne Zulassung sammelt, sondern auch diejenigen, die ihre Gegenstände, deren Nutzung aufgegeben werden soll (und die damit Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden) einfach am Straßenrand abstellen, anstatt sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder einem zugelassenen Abfallsammler oder –händler zu überlassen. Dies erfüllt den Tatbestand einer illegalen Abfallablagerung.
Ähnlich verhält es sich im Übrigen auch bei der Überlassung von Schrott und Abfällen an die mobilen Schrotthändler, die hin und wieder mit weißen Transportern mit meist Kasseler KfZ-Kennzeichen in der Region unterwegs sind und durch das Abspielen einer auffälligen Melodie auf sich aufmerksam machen.
Ein Hauptproblem illegaler Abfallsammlungen ist, dass sich die Sammler aus den bereit gestellten Sachen nur die “Rosinen“ herauspicken und den Rest achtlos am Straßenrand stehen lassen.
Oder sie nehmen alles mit und entsorgen nicht mehr brauchbare Teile dann illegal in der freien Landschaft. Hierdurch entstehen dann der öffentlichen Hand immer wieder unnötige Aufwendungen und Entsorgungskosten.
Generell gilt: Überlassen Sie Ihre Abfälle nur dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, der den Privathaushalten unter anderem zweimal im Jahr eine kostenlose Sperrmüllabfuhr anbietet oder zugelassenen Entsorgungsbetrieben.
Bieten Sie noch brauchbare gebrauchte Gegenstände gern legal zum Verkauf oder Verschenken auf einschlägigen Handelsplattformen im Internet an. Fallen Sie nicht auf vermeintlich gut gemeinte Abfallsammlungen rein und ignorieren am besten deren Flyer.
Für Fragen, wie welche Abfallarten am besten legal entsorgt werden können, bietet der Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis-Stadt Eisenach eine kostenlose Abfallberatung an.