Am Freitagmorgen wurde bei einer Verkehrskontrolle einer Rollerfahrerin festgestellt, dass diese nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und somit den Roller nicht hätte führen dürfen.
Da die Kontrolle kurz vor ihrer Wohnadresse stattfand, konnte der Roller ohne größeren Aufwand nach Hause geschoben werden.