Änderung Abfallentsorgung in Andenhausen, Fischbach und Klings ab 1.1.2022

Gastbeitrag von Christin Grobe

Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wechselte die Stadt Kaltennordheim mit ihren Ortsteilen vom Wartburgkreis in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

In 2021 erfolgte die Abfallentsorgung für die Ortsteile Andenhausen, Fischbach und Klings noch komplett über den Abfallwirtschaftszweckverband des Wartburgkreises (AZV). Ab 1. Januar 2022 übernimmt nun der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Abfallentsorgung.

Bürger, die bisher dem AZV ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, müssen dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Die Übernahme des bereits erteilten Mandats ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet. Das neue SEPA-Lastschriftmandat kann telefonisch oder schriftlich beim Servicecenter der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH angefordert werden.

Die Restmülltonnen sowie die Papiertonnen werden durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen übernommen und können weiterhin genutzt werden. Die entsprechenden Daten werden an den Landkreis übergeben.

Die Biotonnen hingegen werden durch den AZV am 27. Dezember 2021 letztmalig geleert und an diesem Tag eingezogen. Die Biotonne ist nach der Leerung an der Entleerungsstelle zu belassen, damit die Einsammlung erfolgen kann.

Änderungen, wie Personenzahl, Gefäßausstattung, Eigentümer usw. sind schriftlich für den Zeitraum ab 1. Januar 2022 an das Servicecenter der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen GmbH, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen zu übersenden.

Gleiches gilt für die Beantragung der Sperrmüllentsorgung. Entsprechende Anträge sind im Abfallkalender 2022 ab Seite 31 oder auch online unter www.lra-sm.de (Bauen, Energie und Umwelt à Abfall und Altlasten à Abfallwirtschaft) zu finden.

Auch über die Abfall-App der Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen (kostenloser Download im App Store oder Google Play Store) besteht der direkte Zugriff auf alle Antragsformulare.

Die Abrechnung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2021 werden letztmalig durch den AZV im Januar 2022 erstellt und versandt.

Sind noch Gebühren nachzuzahlen, so sind diese an den AZV zu zahlen, sofern dem AZV kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Sollte bei der Abrechnung ein Guthaben ausgewiesen werden, wird dieses an die letzte bekannte Bankverbindung zurücküberwiesen.