Gastbeitrag von Franziska Vogt
Eine Wölfin mit dem Laborkürzel GW1422f wurde seit 2019 wiederholt, aber nur wenige Male, in der Rhön nachgewiesen.
Bisher galt sie nur in Thüringen als sesshaft, jedoch passierte sie nachweislich mindestens zweimal Landesgrenzen: zwischen Hessen und Thüringen sowie zuletzt die Grenze zu Bayern. Somit erstreckt sich das Territorium des Tieres über drei Länder. In Hessen zählt die Fähe nun rückwirkend seit 2019 als ansässig.
Den ersten Nachweis von GW1422f gab es im Oktober 2019 in der hessischen Rhön bei Poppenhausen (vgl. PM vom 01.11.2019). Für Hessen blieb dies bisher der einzige Beleg dieses Tieres, das aus dem Wolfsrudel „Göritz/Klepzig“ in Brandenburg stammt.
Allerdings wurde die Wölfin im Februar 2020 auch in Thüringen erfasst, dort sogar im Folgejahr erneut. Daraufhin erklärte Thüringen GW1422f als territorial, also sesshaft, das Territorium erhielt die Bezeichnung Zella/Rhön.
Ein Wolf gilt dann als territorial, wenn er in einem bestimmten Gebiet mindestens zweimal im Abstand von sechs Monaten genetisch erfasst wird.
Im Herbst 2021 erfolgte schließlich die vierte genetische Bestätigung der Wölfin GW1422f: in Bayern am 30. Oktober 2021. Anlässlich dieser zeitlich weit auseinanderliegenden vier genetischen Nachweise derselben Wölfin berieten sich die drei betroffenen Bundesländer gemeinsam mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW).
Sie beschlossen, dass die Wölfin GW1422f rückblickend auch in Hessen seit dem Monitoringjahr 2019/2020 länderübergreifend als sesshaft gilt.
Somit liegt in Hessen – durch Nachweise einer territorialen Wölfin in Thüringen und Bayern – grenzüberschreitend in der Rhön ein sechstes Wolfsterritorium.
Quelle: PM Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Titelbild: Symbolfoto