Mehrere Menschen aus Südthüringen und Osthessen erhielten am Donnerstag einen Brief einer vermeintlichen Inkassofirma bzw. Anwaltskanzlei.
In diesen Briefen forderten die Schreiber einen Betrag von 289,50 Euro, weil angeblich Forderungen aus Glücksspielverträgen offen wären. Von keinem der Angerufenen wurde im Vorfeld jedoch ein solcher Vertrag unterzeichnet.
Betrüger versuchten in diesem Fall auf altherkömmliche Weise, nämlich per Post, ihr Unwesen zu treiben und ahnungslose Menschen zu Überweisungen zu nötigen.
Mit einem Drohbrief eines Inkassounternehmens kann man es als Privatperson sehr schnell mit der Angst zu tun bekommen. Genau damit spielen die Betrüger im Hintergrund und erhoffen sich schnelle Überweisungen ihrer Opfer.
Sollten Sie Post mit Geldforderungen (Rechnungen, Mahnungen, usw.) erhalten, die Sie nicht erwartet haben und die Ihnen nicht bekannt sind, seien Sie besonders misstrauisch.
Überprüfen Sie zunächst, ob es den Absender beziehungsweise die Firma überhaupt gibt. Sollte eine Adresse oder Rufnummer hinterlegt sein, scheuen Sie sich nicht und versuchen Sie Kontakt aufzunehmen.
Sollten Sie den Adressaten nicht recherchieren können und sind die Rufnummern nicht vergeben, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen versuchten Betrug.
Achten Sie darüber hinaus auf vermehrte Schreibfehler in den eingegangenen Dokumenten. Maschinell erstellte oder behördliche Schreiben weisen in der Regel keine Fehler auf. Dies stellt daher oft ein Indiz auf betrügerische Handlungen dar.
Bleiben Sie in jedem Fall aufmerksam und lassen Sie sich nicht auf derartige Forderungen ein. Informieren Sie die Polizei.