Neue Hinweise – Der Fall Gabriele Schmidt von 1983 – Polizei Osthessen bei Aktenzeichen XY

Auch weiterhin suchen Beamte des Polizeipräsidiums Osthessen gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Fulda in einem Mordfall aus dem Jahr 1983 nach Zeuginnen und Zeugen sowie Hinweisen aus der Bevölkerung auf den Täter.

Aus diesem Grund stellte Kriminalhauptkommissar Holger Mannel der Kriminalpolizei Fulda den Fall am gestrigen Mittwochabend (13.04.) in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY" noch einmal ausführlich dar, woraufhin bereits einige sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung eingingen.

Es ist der 3. Juni 1983: Gabriele Schmidts Mutter hat ihr fünfjähriges Kind wie immer gegen 17 Uhr von dem nahegelegenen evangelischen Kindergarten abgeholt und an die Wohnanschrift in der Magdeburger Straße 27 im Nordend in Fulda begleitet.

Gabriele möchte - wie sie es sonst auch öfter tut - noch bis zum Essen auf dem Grundstück des Mehrfamilienhauses spielen. Als die Mutter das Kind schließlich gegen 18.30 Uhr zum Essen ruft, reagiert Gabi nicht - sie ist zunächst spurlos verschwunden.

Noch am selben Abend informieren die Eltern die Polizei. Im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion findet ein Ermittler in dem rund 50 Meter langen, an das Wohnhaus angrenzenden Garten die Kleidung des Mädchens.

In einer Tasche stellen die Beamten zudem 20 Deutsche Mark fest - ein für die damalige Zeit hoher Geldbetrag, den die Fünfjährige nach vorliegenden Erkenntnissen nicht von ihren Eltern erhielt.

Bis heute haben sich hieraus keine Ermittlungsansätze ergeben. Einen Tatzusammenhang können die Ermittler jedoch noch immer nicht ausschließen.

Die Einsatzkräfte finden in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages schließlich die lediglich mit einem Hemdchen bekleidete Leiche von Gabriele Schmidt - mehr als 20 Meter tief in einem unterirdischen Wasserlauf des Galgengrabens.

Die Röhre mit einem Durchmesser von lediglich etwa einem Meter, grenzt an den Garten des Wohnhauses der Familie an.

Eine anschließende Obduktion ergab: Die Fünfjährige wurde sexuell missbraucht und regelrecht zu Tode geschlagen. Ihr kleiner Körper wies mehrere Brüche und massive Kopfverletzungen auf. Unklar ist, ob das Mädchen noch lebte, als ihr die Verletzungen zugefügt wurden.

"Das Kind hat ein Martyrium erlebt. Gabi wurde misshandelt, missbraucht, geschlagen und schließlich in der Röhre abgelegt", so Kriminalhauptkommissar Mannel in der Sendung.

Es handelt sich um ein grausames Verbrechen, dass die Polizei in Osthessen, aber auch die Menschen bis heute nicht loslässt. Der tatsächliche Tatort, an dem das Mädchen zu Tode kam, ist bislang nicht geklärt.

"Der Auffindeort von Gabriele Schmidt spricht für eine gute Ortskenntnis des Täters", erklärt Mannel,

"Der Täter dürfte eine schmale Statur gehabt haben und trotzdem kräftig gewesen sein. Wir vermuten, dass er zur damaligen Zeit jünger war - möglicherweise zwischen 15 Jahren und 30 Jahren alt. Eventuell hat er sich durch das Kriechen in der Röhre auch Verletzungen an Armen oder Beinen zugezogen."

Für Holger Mannel und seine Kolleginnen und Kollegen stellt sich weiterhin die Frage: "Wem ist in der Tatnacht eine Person mit Verletzungen beziehungsweise Hautabschürfungen sowie dreckiger oder blutverschmierter Kleidung in der Nähe der Magdeburger Straße aufgefallen?"

Auch verdächtige Beobachtungen in den Tagen zuvor sind für die Ermittler wichtig: Sie gehen davon aus, dass der Täter das Kind bereits über einen längeren Zeitraum beobachtet hatte.

Mannel appelliert: "Irgendjemand muss den Täter kennen oder möglicherweise einen Verdacht gehabt haben, den er bis heute nicht geäußert hat."

Die Frage, wer Gabriele Schmidt zwischen 18 Uhr und 18:30 Uhr entführt oder von dem Grundstück weggelockt hat, bleibt weiterhin ungeklärt.

Seit Ausstrahlung der Sendung "Aktenzeichen XY" am gestrigen Abend erreichten die osthessische Polizei bereits am selben Abend Hinweise im zweistelligen Bereich. Auch weiterhin wenden sich Hinweisgeberinnen und -geber an die Ermittlerinnen und Ermittler.

Für die Beamten ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen hieraus einige neue Ermittlungsansätze, die möglicherweise zur Klärung des Sachverhalts beitragen können und die Kriminalbeamtinnen und -beamten dem Täter näherbringen.

Die Staatsanwaltschaft Fulda und die Polizei Osthessen ermitteln nach wie vor wegen Mordes. Für Angaben die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters bzw. der Täter führen, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.

Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Zuschauerinnen und Zuschauer bewegte das Schicksal der getöteten Gabriele Schmidt merklich. Vor diesem Hintergrund meldeten sich vereinzelte Privatpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet und erhöhten die bereits ausgelobte Summe der Staatsanwaltschaft auf freiwilliger Basis erheblich.

Für Hinweise hat die Polizei eine Erreichbarkeit unter der Telefonnummer 0661/105-4447 oder im Internet unter der E-Mail-Adresse
rki-fulda.ppoh@polizei.hessen.de eingerichtet. In begründeten Ausnahmefällen können diese auch vertraulich behandelt werden.