Am Mittwochvormittag wurden im Rahmen einer durchgeführten Schwerlastkontrolle durch die Beamten der Polizeiinspektion Mellrichstadt zwei Verstöße geahndet:
Der Fahrer eines Kleintransporters war als Angestellter im gewerblichen Güterverkehr unterwegs und wäre verpflichtet gewesen Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten zu führen.
Der 66-Jährige darf mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz rechnen, weil er dieser Pflicht nicht nachgekommen war.
Im zweiten Fall kassierten die Beamten von einem 35-Jährigen eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung.
Beim Auslesen des digitalen Kontrollgeräts seines LKW mussten sie eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen. Bei erlaubten 60 km/h hatte der 35-Jährige mächtig Gas gegeben und war mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h unterwegs gewesen.