Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Wetterextreme wie Starkregenfälle, die verheerende Sturzfluten und Überschwemmungen verursachen, Orkan-Stürme, die Stromleitungen kappen, Waldbrände oder auch die aktuelle Energiekrise: Katastrophen, Großschadenslagen und Notsituationen nehmen immer weiter zu.
Doch was ist zu tun, wenn solch ein Extremereignis eintritt? Wie können sich Menschen vorbereiten?
In einer Serie des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gibt der Katastrophenschutzstab auf Basis der Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Tipps für Bürgerinnen und Bürger.
In diesem Teil der Serie geht es um den Ausbruch eines Feuers.
Denn es kann selbst bei aller Vorsicht geschehen: Ein Feuer bricht aus. Vielleicht bei einer Nachbarin oder einem Nachbarn. Oder im eigenen Zuhause. Was nun? Richtiges Handeln ist jetzt gefragt. Folgende Tipps sollten in diesem Fall beachtet werden.
1. Das Feuer entsteht gerade
Hier sollte man versuchen, den Brandherd sofort „im Keim“ zu ersticken.
· Löschversuche sollten nur dann unternommen werden, wenn keine Gefahr für Leib und Leben besteht!
· Brennendes Fett oder andere flüssige Brennstoffe sollten nie mit Wasser gelöscht werden. Dadurch kann eine sehr hohe Stichflamme entstehen – das ist lebensgefährlich! Wenn es ohne eigene Gefährdung möglich ist, sollte man zunächst die Energiequelle abstellen oder die Pfanne von der Kochplatte nehmen. Mit einem Deckel auf der Pfanne, kann das Feuer erstickt werden. Feuerlöscher sollten in diesem Fall nur eingesetzt werden, wenn diese für Fettbrände geeignet sind (Brandklasse F).
· Im Gefahrenbereich ist der elektrische Strom vor Löschbeginn abzustellen. Es besteht Stromschlag-Gefahr!
· Löschen erfolgt immer von unten nach oben und von der Seite zur Mitte hin.
· Verqualmte Räume sollten nicht betreten werden! Dort bilden sich giftige Brandgase. Sollte man sich in einem verqualmten Raum befinden, bewegt man sich am besten kriechend auf dem Boden vorwärts, anschließend sollte man die Tür von außen schließen und die Feuerwehr (112) alarmieren.
2. Löschversuche sind nicht möglich
· Die Fenster des Raumes sollten geschlossen werden, aber nur falls das ohne eigene Gefährdung möglich ist. Wenn nicht, muss der Raum sofort verlassen werden.
· Die Tür des Raumes, in dem es brennt, sollte geschlossen werden. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.
3. Feuerwehr rufen
· Rufen Sie die 112 an!
· Melden Sie:
- Wo ist der Notfallort?
- Was ist passiert?
- Wer ruft an?
· Warten Sie auf Rückfragen!
4. Personen warnen und sichern
· Andere Personen in der Wohnung oder im Haus müssen gewarnt werden!
· Oberstes Ziel ist es zunächst alle Bewohner in Sicherheit zu bringen, sofern keine eigene Gefährdung besteht.
5. Alle raus
· Wenn das Gebäude oder die Wohnung, Etage etc. verlassen werden muss, ist darauf zu achten, dass keine Person zurückbleibt.
· Wenn das Notgepäck (siehe Serie Teil 2 auf www.lra-sm.de) vorbereitet ist und griffbereit liegt, kann es mitgenommen werden. Jedoch sollte man sich unter keinen Umständen in Gefahr bringen, indem man versucht, Gegenstände vor den Flammen zu retten. Die Sicherheit von Personen geht immer vor!
· Alle Türen sollten geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden, um ein schnelles Absuchen zu unterstützen.
· Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sind selbstverständlich geschlossen. Schlüssel für Räume oder Fenster, die sich nur mit Schlüssel öffnen lassen, sind bestenfalls für die Einsatzkräfte bereitzuhalten
6. Alle in Sicherheit?
· Nach Verlassen des Gebäudes sollte man nochmals prüfen, ob wirklich alle Personen aus der Wohnung oder dem Haus in Sicherheit sind. Bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese noch im Gebäude und somit in Gefahr befindet.
7. Feuerwehr erwarten und einweisen
· Bei Eintreffen der Feuerwehr sollte man den Kameraden die Räumlichkeiten, Personen in Gefahr oder Gegenstände, die explodieren können, aufzählen und beschreiben können.
Weiteres Infomaterial zum Thema: https://www.bbk.bund.de/