Anmeldung der Schulanfänger im Landkreis SM für das Schuljahr 2025/2026
Für alle Kinder, die am 1. August 2025 sechs Jahre alt sind, beginnt entsprechend des § 18 Thüringer Schulgesetz die Schulpflicht am 1. August 2025. Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
