update: Ein Leser hat dem Rhönkanal geschrieben:
Das Foto mit dem Bein stammt von hier: https://de.fotolia.com/id/62090573 und es gehört dem Fotografen Jürgen Fälchle. https://de.fotolia.com/p/43352
Am 14.06.2017, 07.20 Uhr bemerkten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Bad Salzungen in der Herzog-Georg-Straße in Bad Liebenstein ein Motorrad Kawasaki bei dem die Hauptuntersuchung abgelaufen war. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung des Motorrades auf und versuchten, mittels akustischem und optischem Signal den Fahrer zu stoppen. Der Fahrer beschleunigte nach diesen Signalen jedoch seine Fahrt. Auch das mittlererweise eingeschaltete Blaulicht und das Martinshorn und „YELP“ Signal bewegten den Fahrer nicht anzuhalten. Er versuchte weiterhin sich der Kontrolle zu entziehen und bog nach rechts in die Barchfelder Straße ab und durchfuhr eine 30 km/h- Zone mit ca. 80 km/h. Von der Ruhlaer Straße bog der Kradfahrer nach rechts in den Auenweg und bog dann links auf einen Wiesenweg ein.
Aufgrund der Feuchtigkeit der Wiese verlor er ca. nach 200 m Wiesenfahrt in einer Rechtskurve die Kontrolle über das Krad und stürzte. Das Krad fiel nach links und der Fahrer nach rechts. Der Fahrer des Funkstreifenwagens konnte auf der feuchten Wiese nicht mehr rechtzeitig ausweichen und kollidierte leicht mit dem Motorrad.
Die weiteren Ermittlung ergaben dann, dass der Motorradfahrer aufgrund eines Fahrverbotes keine gültige Fahrerlaubnis besaß, das Motorrad war weder zugelassen und noch versichert. Auch das Kennzeichen gehörte nicht an das Fahrzeug, es wurde missbräuchlich benutzt. Gegen den 29-Jährigen wurden mehrere Strafanzeigen unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Der Unfall wurde aufgrund der Beteiligung eines Funkstreifenwagens der PI Bad Salzungen wurde der Unfall von einer Nachbardienststelle aufgenommen. Weder gegenüber den Bad Salzunger Beamten noch gegenüber den Meininger Beamten hat er trotz Befragens Verletzungen angegeben.
Der Vorfall hat in der Zwischenzeit auch zum Teil heftige Reaktionen in den sozialen Medien ausgelöst. Aufgrund von völlig falschen Behauptungen fühlt man sich schon bereits an die „alternativen Fakten“ erinnert, die insbesondere seit diesem Jahr modern geworden sind.
Es sei klargestellt, dass der o.a. Betroffene weder „unbescholten (s.o.)“ war noch wurde er für eine allgemeine Verkehrskontrolle „gerammt“ und
„überfahren“. Es sei darauf hingewiesen, dass auch die sozialen Netzwerke kein rechtsfreier Raum sind. Zu den dort geposteten Verleumdungen und den darauf folgenden Beleidigungen wurden ebenfalls Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Polizeiinspektion Bad Salzungen / Facebook