Gastbeitrag von Sandra Blume
Landrat Reinhard Krebs hat die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Wartburgkreis wird Verfassungsbeschwerde gegen den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof einlegen.
Landrat Reinhard Krebs sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, weil die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nur noch bis zum 31. Dezember zulässig ist und es bislang zu keinem einvernehmlichen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen gekommen ist.
Am Jahresbeginn waren durch das Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz einige Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) in die Stadt Kaltennordheim eingegliedert und die Verwaltungsgemeinschaft „Hohe Rhön“ um die so größer gewordene Stadt Kaltennordheim erweitert worden. Die Stadt Kaltennordheim ist seitdem Teil des Landkreises Schmalkalden-Meiningen.
Die Einwohner der nördlichen Stadtteile von Kaltennordheim - Andenhausen, Fischbach und Klings - haben sich jedoch im Mai dieses Jahres in einer Bürgerbefragung mehrheitlich für einen Verbleib im Wartburgkreis und einen Wechsel in die Gemeinde Dermbach ausgesprochen.
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hatte zuvor bestätigt, dass ein Wechsel von Andenhausen, Fischbach und Klings in die Gemeinde Dermbach und damit zurück in den Wartburgkreis auch kurzfristig möglich sei, wenn alle Beteiligten hierüber Einigkeit erzielen. Beteiligte sind neben den betroffenen Kommunen, die Stadt Kaltennordheim und die Gemeinde Dermbach sowie die beiden Landkreise.
Drei der vier Beteiligten haben einem Wechsel der Dörfer zur Gemeinde Dermbach zugestimmt bzw. eine Zustimmung angekündigt. Einzig allein die Stadt Kaltennordheim will Andenhausen, Fischbach und Klings nicht ziehen lassen.
Bereits im August 2018 hat der Kreistag des Wartburgkreises den Landrat zur Klageerhebung gegen das Gemeindeneugliederungsgesetz, das die Zuordnung der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen beinhaltet, ermächtigt.
Mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde allerdings sei, so Landrat Krebs, noch nicht aller Tage Abend. Er sei bereit, die eingelegte Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen, wenn eine Einigung zu Andenhausen, Fischbach und Klings erzielt wird.