Wegen vieler Beschwerden – Verbot von Verbrennung von Althölzern im Ofen

Gastbeitrag von Christopher Eichler 

Das Landratsamt, Fachdienst Abfall und Altlasten, informiert aufgrund regelmäßiger Beschwerden nochmals alle Haushalte, dass keine Althölzer oder andere Abfälle in der Heizungsanlage oder im Ofen verbrannt werden dürfen. Geeignet ist hierfür ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz.

Obwohl das meist nicht äußerlich sichtbar ist, sind Abbruchhölzer mit Holzschutzmitteln behandelt und somit schadstoffhaltig. Hierzu gehören beispielsweise Balken, Dachlatten, Zaunlatten, Fenster oder Türen. Auch Gartenmöbel sind in der Regel zum Schutz vor Holz zerstörenden mit Insekten oder Pilzen Holzschutzmitteln oder Flammschutzmitteln behandelt worden.

Bretter, Leisten, Möbelteile oder Ähnliches können ebenso mit den unterschiedlichsten Stoffen behandelt sein und gehören nicht in die heimische Kleinfeuerungsanlage. Beim Verbrennen von behandeltem Holz entstehen giftige Gase, wie Dioxine und Furane. Diese Stoffe sind krebserregend. Wird behandeltes Holz als Brennholz verwandt, setzt man nicht nur die eigene Familie gesundheitlichen Risiken aus, sondern auch die umliegende Nachbarschaft.

Nachbarschaftsbeschwerden sind häufig der Auslöser für Überprüfungen durch Behörden. Werden bei der visuellen Prüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt, können chemische Analysen an Aschen und Stäuben schnell und eindeutig Gewissheit verschaffen, ob Altholz verbrannt worden ist. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden. Handelt es sich um gefährliche Abfälle, wie etwa Abbruchholz, kann das sogar als Straftatbestand gewertet werden.

Neben den starken Rauch- und Geruchsbelästigungen nimmt auch die Heizungsanlage Schaden. Durch die giftigen Abgase können Materialien angegriffen werden. Der Fachdienst Abfall und Altlasten warnt ausdrücklich davor, dass Bürgerinnen und Bürger sich vermeintlich „billiges“ Abbruchholz von Unternehmen liefern lassen, die damit die Kosten für die Entsorgung ihrer gefährlichen Abfälle einsparen.

Altholz darf nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden.