Bereits Anfang Februar hatte ein Gast in einem Hotel in Ostheim v. d. Rhön für eine Woche logiert. Diesen Aufenthalt bezahlte der Gast vor Ort in Bar.
Als der junge Mann anschließend seinen Aufenthalt nochmal um knapp zwei Wochen verlängerte, vereinbarte er mit der Hotelleitung Rechnungszahlung. Soweit - so gut. Als allerdings nach mehreren Wochen und einem erfolglosen Mahnschreiben keine Zahlung einging, meldete sich die Geschäftsführerin bei der Polizeidienststelle Hilders.
Weitere Ermittlungen durch den Sachbearbeiter ergaben, dass die Rechnung im Umzugsstress vermutlich verloren gegangen war. Der Betroffene wollte sich umgehend mit dem Hotel in Verbindung setzen und sich um den Ausgleich des offen stehenden Betrages kümmern.