Strom Geld gespart – Reduzierte Mehrwertsteuer auf gesamten Stromverbrauch 2020 – Überlandwerk Rhön

Gastbeitrag von Ute Ritzmann

Nachdem die Möglichkeit besteht, die ab dem 01.07.2020 reduzierte Mehrwertsteuer von 16 Prozent nicht nur für das zweite Halbjahr, sondern für die ganzjährige Stromlieferung zur Abrechnung zu bringen, gibt das kommunale Versorgungsunternehmen Überlandwerk Rhön diesen Vorteil selbstverständlich an seine Kunden weiter.

Das bedeutet, dass die reduzierte Mehrwertsteuer nicht nur auf den Verbrauch im zweiten Halbjahr, sondern auf den gesamten Jahresverbrauch zur Anwendung gelangt.

Somit ergibt sich ein rechnerischer Vorteil auf den Jahresverbrauch von rund 2,5 Prozent, dies bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt eine durchschnittliche Ersparnis von rund 30 €.

Die Höhe der monatlich von den Kunden gezahlten Abschläge zwischen Juli und Dezember 2020 ändert sich durch die Senkung der Mehrwertsteuer allerdings nicht; diese fließen in der Höhe, wie sie gezahlt wurden, in die Abrechnung ein.

Es gehen den Kunden somit die Vorteile der Mehrwertsteuersenkung bezogen auf die Abschläge über die Abrechnung nicht verloren.

In gewohnter Art und Weise wird das Überlandwerk Rhön seine Ableser, die sich als solche auch ausweisen können, organisieren, sodass eine rechtzeitige Ablesung bis zum 31.12.2020 erfolgt.

Treffen die Ableser niemand an, werden Karten zur Selbstablesung eingeworfen und die Kunden werden gebeten, die Ablesung selbst vorzunehmen.

In allen Fällen der Selbstablesung ist es wichtig, dass die Kunden die Selbstablesekarten und damit die Zählerstände an die jeweiligen Versorger zeitnah übermitteln, um in den Genuss der reduzierten Mehrwertsteuer für den gesamten Jahresverbrauch zu kommen.

Weitere Informationen unter www.uew-rhoen.de oder Tel. 09776 61-0.