Weihnachts-Impfen im Landkreis SM zwischen den Jahren 27.- 29.12.21

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Ein kleiner Pieks für den Einzelnen, ein großer Schritt bei der Pandemiebekämpfung: Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) und der Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden auch zwischen den Jahren zusätzlich zu den bestehenden Angeboten in den beiden Impfstellen weitere, dezentrale Impfmöglichkeiten schaffen.

„Wir registrieren hier weiterhin eine gute Nachfrage und das ist wichtig, wenn wir bei der Impfquote weiterkommen wollen. Diese ist im Landkreis, in Thüringen und in Deutschland insgesamt leider noch viel zu niedrig“, kritisiert Landrätin Peggy Greiser.

In den bekannten Impfstationen sind keine Termine erforderlich – ebenso wie im Impfbus, der im kommenden Jahr voraussichtlich fortgesetzt werden soll. Verimpft wird das Vakzin BionTech.

Folgende Termine werden für das „Weihnachts-Impfen“ angeboten:

Montag, 27. Dezember 2021:
7.30-10 Uhr; Bürgerhaus (Wilhelm-Külz-Platz), Kaltennordheim

11-14 Uhr Schmalkalden Tourist-Information (Auergasse), Schmalkalden

Dienstag, 28. Dezember 2021:
7.30-13 Uhr; Volkshochschule (Sommerauweg), Zella-Mehlis

Mittwoch, 29. Dezember 2021:
7.30-13 Uhr, Volkshaus (Landsberger Str.), Meiningen

Was ist bei den Impfungen zu beachten:

- Erstimpfung für alle Bürger ab 12 Jahren (Kinder bis 14 Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten), Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche

- Zweitimpfung für alle ehemaligen Infizierten und Bürger mit entsprechenden Voraussetzungen beim Impfschema

- Boosterimpfung für Johnson&Johnson ist schon nach vier Wochen möglich und sollte unbedingt wahrgenommen werden, da der Schutz hier sehr rasch wieder abnimmt

- Boosterimpfungen für Moderna und BioNTech werden in Thüringen grundsätzlich erst nach mindestens fünf Monaten durchgeführt

- für Boosterimpfungen von Minderjährigen gibt es noch keine Zulassung

- BioNTech ist für Boosterimpfungen empfohlen, unabhängig vom Impfstoff bei der vorherigen Grundimmunisierung

Eine Kinder- und Jugendärztin steht in den Impfstationen zur Verfügung, um ausführliche Beratungen von Kindern- und Jugendlichen sicher zu stellen.

Notwendige Dokumente mitbringen:

- der Personalausweis oder die Versichertenkarte der Krankenkasse

- der Impfpass oder ein Ersatzformular

- ein Kugelschreiber

- falls vorhanden: ein Medikationsplan, Allergiepass und/oder ein Ausweis zur Gerinnungskontrolle.

Die Impfunterlagen können notfalls vor Ort ausgefüllt, idealerweise aber auch vorab von der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de/impfaktion) heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Es wird darum gebeten, dass die Bürgerinnen und Bürger mindestens 20 Minuten vor Schließung der Impfstation wegen der Nachbeobachtungszeit zur Impfung erscheinen.