Information des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen
Vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes und der neuen Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen entfällt für Besucher des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen die 3G-Zugangsbeschränkung.
Ab Montag, 21. März 2022, können Bürgerinnen und Bürger, die Dienstgebäude des Landratsamtes Schmalkalden-Meinigen sowie seiner Außenstellen wieder ohne 3G-Nachweispflicht betreten.
Generell erfolgt der Zugang zum Landratsamt zu den bekannten Öffnungszeiten weiterhin nur unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Bürgerinnen und Bürger werden am Eingang vom zuständigen Sachbearbeiter abgeholt.
Die Maskenpflicht (qualifizierte Gesichtsmaske) in den Innenräumen des Landratsamtes bleibt weiterhin sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher bestehen. Es wird empfohlen eine FFP2-Maske zu nutzen. Alle sonstigen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin fort.