Einen amtsbekannten 36-Jährigen konnte die Streife am Mittwochabend als Fahrzeugführer eines Renaults im fließenden Verkehr in Mellrichstadt entdecken.
Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle stellte sich heraus, dass der Betroffene aktuell nicht im Besitz eines gültigen Führerscheines ist, da für ihn bis Mitte Mai diesen Jahres noch eine Fahrerlaubnissperre gilt.
Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten unterbunden und das Auto verkehrssicher abgestellt. Aufgrund wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis ordnete der Staatsanwalt nach Rücksprache die Beschlagnahme des Fahrzeuges an.