Knapp unter der erlaubten Promillegrenze – 58-Jähriger darf weiter fahren

Knapp unter der erlaubten Promillegrenze lag am Dienstagabend ein 58-Jähriger der mit seinem Daimler in Ostheim unterwegs war und gegen 22:30 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.

Weil den Beamten während des Gesprächs mit dem Fahrer Alkoholgeruch entgegenkam führten sie vor Ort einen freiwilligen Atemalkoholtest durch.

Da dieser zunächst einen Wert von 0,5 Promille erbrachte durfte der 58-Jährige die Polizisten für einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest zur Dienststelle begleiten.

Weil das Ergebnis des zweiten Tests bei „nur“ 0,4 Promille und somit unter der erlaubten 0,5 Promille-Grenze lag, wurde der Betroffene nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen und ihm die zuvor sichergestellten Fahrzeugschlüssel ausgehändigt.