Jobcenter SM – Corona Beihilfe & Sofortzuschlag für Kinder werden ab Juli 2022 ausgezahlt

Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Das Kommunale Jobcenter Schmalkalden-Meiningen wird den einmaligen Zuschuss an erwachsene Leistungsberechtigte zur Abfederung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Höhe von 200 Euro im Juli 2022 auszahlen. Darüber informiert Steffi Ebert, die Leiterin des Kommunalen Jobcenters.

Jedem erwachsenen Leistungsberechtigten im Alter über 25 Jahren (Regelbedarfsstufe 1 + 2), der im Juli diesen Jahres Leistungen nach dem SGB II erhält, steht die Einmalzahlung entsprechend eines entsprechenden Bundestagsbeschlusses zu.

Hinzu kommen volljährige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind, insofern sie kein Kindergeld mehr erhalten.

Zudem hatte der Bundestag auch den Weg für einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Kind und Monat im Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende freigemacht.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Leistungsempfänger müssen nichts tun, um die Einmalzahlung und/oder den Kindersofortzuschlag zu erhalten. Diese Auszahlungen werden von Amtswegen ab Juli 2022 in die Wege geleitet und über die dem Kommunalen Jobcenter bekannten Zahlungswege an die berechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Auszahlung gebracht.

Rückfragen können an die Sachbearbeitenden des Kommunalen Jobcenters gerichtet werden. Die Erreichbarkeit ist über die bekannten Rufnummern bzw. die Servicenummer des Kommunalen Jobcenters 03693/485 8444 gegeben.