Dass in New York mittels seiner Kreditkarte ein Betrag in Höhe von ca. 500 USD abgehoben worden war, erfuhr ein 47-Jähriger Fladunger durch eine Mittteilung seiner Bank.
Da sich der 47-Jährige aber aktuell im Landkreis aufhält, war er für die Abhebung nicht selbst verantwortlich.
Weil er aber erst vor kurzem von einer Auslandsreise zurückkehrte, wird davon ausgegangen, dass ein Unberechtigter im Zuge dieses Urlaubes an die Daten seiner Karte, sowie des PINs gelangt sein muss.
Der Geschädigte hat die Sperrung seiner Scheckkarte bereits veranlasst.