Private Grundstücke von neuer Verordnung betroffen – Widerspruch bis 4.11. einlegen

Information der Stadt Geisa

Die Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön soll geändert werden. Die Verordnung sieht eine Flächenerweiterung der bestehenden Schutzzonen (Kern- und Pflegezone) und ebenso Änderungen hinsichtlich der bestehenden Verbote und Gebote vor.

Bei der Flächenerweiterung sind auch private Grundstücksflächen betroffen. Aktuell findet bis 4. November 2022 ein förmliches Verfahren mit öffentlicher Auslegung und Beteiligung statt.

Hierzu wird die Stadt Geisa gemeinsam mit den Gemeinden Buttlar, Schleid und Gerstengrund eine Stellungnahme abgeben. Ebenso können die betroffenen privaten Grundstückseigentümer ihre Stellungnahme beziehungsweise einen Widerspruch bis 4. November 2022 abgebeben.

Entwurf Übersichtskarte Biosphärenreservat Rhön im Freistaat Thüringen, Stand Juli 2020

Nach diesem Termin ist das Anhörungsrecht verwirkt. Die betroffenen privaten Flächen werden an den öffentlichen Schaukästen in den einzelnen Orten des Geisaer Landes veröffentlicht.

Ebenso können diese unter E-Mail info@geisa.de digital angefordert werden.

Weiterhin ist die öffentliche Auslegung/Beteiligung mit Karten unter www.umwelt.thueringen.de - „Startseite-Aktuelles-Öffentlichkeitsbeteiligung-Öffentliche Auslegung und Beteiligung zur Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön“ einsehbar.

Eine Stellungnahme bzw. ein Widerspruch der privaten Grundstückseigentümer ist bis 4. November 2022 zu richten an:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Referat 43
Postfach 900 365
99106 Erfurt