Am Samstagnachmittag wurde während der Streifenfahrt bei Hendungen ein Quad-Fahrer angetroffen.
Es erfolgte im Anschluss eine allgemeine Verkehrskontrolle, da der Fahrer keinen Helm trug. Im Laufe dessen wurde festgestellt, dass der 14-jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Weiterhin war auch kein Versicherungskennzeichen am Quad angebracht und die Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug funktionierte nicht.
Der Jugendliche muss sich jetzt wegen mehreren Delikten verantworten, u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung und Straßenverkehrsordnung.