Das Wort "AKTION" in großen roten Buchstaben und das Interesse der Leserin beziehungsweise des Lesers ist zumindest kurzzeitig geweckt. "Wir kaufen an!" - wer kennt ebensolche Annoncen in Tageszeitungen oder Flugblättern nicht?
Die Polizei Osthessen mahnt jedoch zur Vorsicht. Neben vielen seriösen Anbietern nutzen mitunter auch Betrüger Werbeanzeigen gezielt für ihre kriminellen Machenschaften.
Die Schwindler vereinbaren nicht selten Termine an den Anschriften ihrer potentiellen Opfer und werben mit eben diesem Angebot: "Hausbesuche kostenlos".
Auch über größere Entfernungen locken diese Ankaufsflyer so Zeitungsleserinnen und -leser. Das Ziel der Täter ist es dabei jedoch, auf unterschiedlichsten Wegen in die Wohnungen und Häuser von gutgläubigen Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen, denn ein unbemerkter Griff in das Schmuckkästchen der Bewohner und der betrügerische Besuch hat sich bereits gelohnt.
Vor diesem Hintergrund ist die Bandbreite der Vorwände der Trickbetrüger nahezu unbegrenzt. Sei es als Pelz- oder Goldankäufer, Handwerker oder Hilfsbedürftiger, auch Puppen, Münzen, Schmuck und Uhren - die Betrüger zeigen großes Interesse an dem Hab und Gut
ihrer Opfer und verwickeln sie dabei in ein Gespräch, in dem sie eine Vertrauensbasis aufbauen.
Schließlich wollen die Schwindler nur ihr Bestes - ihre Wertgegenstände und ihr Geld!
Ihre Polizei Osthessen gibt daher Tipps, was Sie bei Haustürgeschäften und Werbeversprechen beachten sollten:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
- Lassen Sie sich Ausweise zeigen und überprüfen Sie die Existenz des Unternehmens. Handelt es sich dabei tatsächlich um ein Gewerbe mit frei zugänglichen und fest etablierten Geschäftsräumen?
- Holen Sie sich Vergleichs- beziehungsweise Preisangebote ein und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Seien Sie besonders skeptisch bei angeblichen "Schnäppchen"!
- Tätigen Sie den Verkauf nie alleine - laden Sie hierzu Familienangehörige, Freunde oder eine Vertrauensperson Ihrer Wahl ein!
- Geben Sie keine Wertgegenstände oder Schmuck zur reinen "Echtheitsprüfung" oder "Wertbestimmung" an Fremde heraus.
Wichtig ist:
- Zahlen Sie nicht im Voraus für in Aussicht gestellte Leistungen und lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag sowie eine Rechnung oder Quittung mit korrektem Datum und leserlichem Namen geben!
- Scheuen Sie sich nicht davor, den Polizeinotruf unter der 110 zu wählen, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.