Von Arbeitslosengeld II auf Bürgergeld – So erfolgt die Umstellung

Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Bürgergeld in Kraft. Die Einführung aller damit verbundenen Änderungen erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten: erste Regelungen greifen ab 1. Januar, weitere folgen dann ab 1. Juli 2023.

Ausführlichere Informationen zum Bürgergeld sind auf der Internetseite www.sgb2.info zu finden.

Wer aktuell Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, erhält ab 1. Januar 2023 automatisch Bürgergeld anstelle der bisherigen Leistung.

Insofern noch ein laufender Bewilligungszeitraum besteht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Wer erstmals ab Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld hat, muss einen Erstantrag stellen.

Die Regelsätze werden automatisch zum 1. Januar 2023 erhöht. Mit Regelsätzen sind die Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen.

Dazu gehören vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und persönliche Bedürfnisse. Zusätzlich können auf Antrag angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung und im Bedarfsfall Mehrbedarfe z.B. bei Alleinerziehung, kostenaufwendiger Ernährung bei gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Schwangerschaft gewährt werden.

Neue Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023:

Regelbedarf für

- Alleinstehende, Alleinerziehende 502 Euro

- Volljährige Partner 451 Euro

- Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 - 24 Jahre), 402 Euro

Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 - 24 Jahre)
- Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur 420 Euro

Vollendung des 18. Lebensjahres (14 - 17 Jahre)
- Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung 348 Euro

des 14. Lebensjahres (6 - 13 Jahre)
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 - 5 Jahre) 318 Euro

Die angepassten Beträge werden automatisch an Leistungsempfänger ausgezahlt. Das Kommunale Jobcenter arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Umsetzung zum nächsten Zahlungstermin.

Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter. Kunden*innen behalten auch ihre Ansprechpartner*innen im Kommunalen Jobcenter.

Die Anträge, Bescheide und Schreiben des Kommunalen Jobcenters werden voraussichtlich Schritt für Schritt im kommenden Jahr angepasst.

Das heißt: Es kann vorkommen, dass Kunden*innen auch nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten beziehungsweise in denen noch die alten Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden.

Der komplexe Umstellungsprozess wird aufgrund der späten Veröffentlichung des entsprechenden Gesetzes noch Zeit in Anspruch nehmen.

Kunden*innen sollten sich davon nicht verunsichern lassen: Nach und nach werden Anträge, Bescheide und Schreiben auf das Bürgergeld umgestellt.

Aufgrund der hohen Nachfragen und des Aufkommens an Antragstellenden versuchen die Mitarbeiter*innen des Kommunalen Jobcenters alle Anliegen zu klären. Diese werden nach Eingang und Priorität abgearbeitet. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen.

Aus diesem Grund wird gebeten, von telefonischen Anfragen zum Thema Bürgergeld abzusehen.

Sollten dennoch Fragen bestehen, können Kunden diese über das Kontaktformular unter www.jobcenter@lra-sm.de an das Kommunale Jobcenter richten.