In Fladungen wurde am Mittwochnachmittag ein Kleintransporter überprüft. Weil der 55-jährige Fahrer gewerblich Güter transportierte, hätte er Aufzeichnung über seine Lenk- und Ruhezeiten führen müssen.
Dieser Pflicht war der Fahrzeugführer nicht nachgekommen. Die Folgen der Pflichtverletzung: eine Anzeige an das Bundesamt für Güterverkehr und die Zahlung einer Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich.