Ab dem 3. April beginnt die Straßenreinigung in der Meininger Innenstadt nach dem diesjährigen Kehrplan. Damit die Kehrmaschine die Reinigung auf allen Teilen der Straßen in guter Qualität durchführen kann, bittet die Stadtverwaltung um Unterstützung.
Die Anwohner und Anlieger in der Innenstadt sind aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten für die Herstellung eines gepflegten Stadtbildes.
Nur wenn an Straßenrändern keine Fahrzeuge halten oder parken, kann der Stadtservice die städtische Kehrmaschine effektiv zum Einsatz bringen.
Darüber, an welchen Wochentagen die Kehrmaschine in der Innenstadt unterwegs sein wird, informiert der aktuelle „Kehrplan Innenstadt“ des Stadtservice.
Vor der Straßenreinigung werden Klappschilder in den betreffenden Straßen darüber informieren, wann die Kehrmaschine kommt. Das temporäre Halteverbot gilt dann aber nur für wenige Stunden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Stadtverwaltung darum, diese Halteverbote unbedingt einzuhalten. Werden Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt, wird in der Regel ein Verwarnungsgeld erhoben.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können aber auch kostenpflichtig abgeschleppt werden. Parallel zum Kehrplan gelten natürlich auch weiterhin die Reinigungs-, Räum- und Streupflichten für die Straßenanlieger.