Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat seine Allgemeinverfügung vom 25. Januar 2023, die bezüglich des Ausbruches der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Schmalkalden-Meiningen erlassen worden war und die Anordnung von Maßnahmen im nördlichen und nordöstlichen Teil des Landkreises beinhaltete, vor allem die Pflicht zur Aufstallung des dort gehaltenen Geflügels, mit Allgemeinverfügung vom 28. Februar 2023 aufgehoben.
Somit besteht seit dem 1. März 2023 keine Aufstallungspflicht mehr. Die Biosicherheitsmaßnahmen, die mit Allgemeinverfügung vom 7. Dezember 2021 angeordnet worden waren, sind jedoch nach wie vor im gesamten Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld einzuhalten.
Ausführliche Informationen finden Sie hier im Amtsblatt.