Windkraft im Biosphärenreservat Rhön – Stadt Vacha lehnt Errichtung von Windrädern ab

Mitteilung der Stadt Vacha

Der Stadtrat der Stadt Vacha hat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig die Errichtung von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Rhön abgelehnt.

Laut dem aktuellen Entwurf der neuen Biosphärenreservatsverordnung des Thüringer Umweltministeriums sollen in Zukunft Windvorranggebiete in der Rhön ausgewiesen werden.

In der Folge wird es zu einem massiven Ausbau der Windkraft in der Rhön kommen.

Die Beschlussbegründung erläutert ausführlich die Hintergründe:

„Der Ministerrat der DDR hat in einem seiner letzten Beschlüsse am 12.09.1989 das Biosphärenreservat Rhön in dem thüringischen Teil der Rhön geschaffen.

Von Anfang an war und ist der wesentliche Schutzzweck der Biosphärenreservatsverordnung die naturräumliche Eigenart der Rhön in Verbindung mit gebietstypischer Nutzung zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.

Die aktuell gültige Biosphärenreservatsverordnung stammt aus dem Jahr 1998. Laut dieser Verordnung ist die Errichtung baulicher Anlagen außerhalb von Ortschaften generell verboten, dazu gehören auch Windkraftanlagen. Daher stehen heute im Biosphärenreservat keine Windräder.

Ein Blick vom Oechsenberg in die Landschaft verdeutlicht die Wirkung dieses Verbotes. Während westlich und nördlich des Oechsenbergs eine regelrechte Industrialisierung der Landschaft mit unzähligen Windrädern und den Salzbergen wahrnehmbar ist, ist der Blick in die Kuppenrhön und in die thüringische Rhön „unverspargelt“.

Die Rhön als „Land der offenen Fernen“ ist in ihrer ganzen landschaftlichen Schönheit sichtbar.

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) ist bereits seit mehr als zehn Jahren bestrebt eine neue Biosphärenreservatsverordnung zu erlassen.

Mit der neuen Verordnung sollen eigentlich die Kernzonen erweitert werden, so dass die Kernzonen insgesamt 3 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservates in Thüringen umfassen.

Im Laufe des ursprünglichen Beteiligungsprozesses vor ca. 8 Jahren ist die Forderung des Ministeriums auf Zulassung von Windkraft auf Grund des Druckes der Gemeinden bereits aus der Verordnung gestrichen worden.

Die neue Verordnung wurde aber damals nicht in Kraft gesetzt, der Neufassungsprozess ist im Sande verlaufen.

Im Sommer 2022 hat das TMUEN urplötzlich einen neuen Verordnungsentwurf vorgelegt, der in § 4 Abs. 1 Nr. 6 explizit die Errichtung von Windenergieanlagen erlaubt.

Das ist die gravierendste Änderung gegenüber dem ursprünglichen Verordnungsentwurf und stößt auf weitgehende Ablehnung in den Rhöngemeinden.

Das Biosphärenreservat ist nicht nur ein bloßes Markenzeichen für die Rhön, sondern ist mit handfesten Auflagen und Einschränkungen für die betroffenen Gemeinden und Menschen verbunden.

Eine normale gemeindliche Entwicklung und landwirtschaftliche Betätigung sind nicht ohne weiteres möglich. Neue Bebauungsgebiete können nur schwer ausgewiesen werden, der Neubau von Straßen ist kaum möglich, die Landwirtschaft unterliegt erheblichen Beschränkungen.

Als Ausgleich dafür sind Natur und Landschaft der Rhön gesondert geschützt. Die Rhön soll in ihrer landschaftlichen Eigenart erhalten bleiben.

Mit der Zulassung von Windkraft im Biosphärenreservat wird die gegenseitige Beziehung von Einschränkungen für den Menschen und dem Schutz der Landschaft aufgehoben.

Kern und Markenzeichen der Rhön ist das „Land der offenen Fernen“. Die Landschaft ist von freien Sichtachsen auf die Bergkuppen der Rhön geprägt. Windräder unterbrechen diese Sichtbeziehungen, industrialisieren das Landschaftsbild und zerstören damit das Wesen des Biosphärenreservates.

Kommt die Windkraft in der Rhön wird der eigentliche Schutzzweck des Biosphärenreservates zerstört. Schutzgegenstand ist ausdrücklich der „für ein Mittelgebirge überdurchschnittliche hohe Offenlandanteil“ und das „attraktive Landschaftsbild mit weiträumigen Sichtbeziehungen“ (§ 2 Abs. 1 letzter Satz Entwurf der neuen ThürBR-VO Rhön).

Zugleich bleiben aber die erheblichen Einschränkungen der Biosphärenreservatsverordnung bestehen.

Den Menschen und Gemeinden im Biosphärenreservat können nicht einerseits die ganzen Belastungen, die sich aus der Verordnung ergeben, auferlegt werden und andererseits aber die Vorteile des Biosphärenreservats, nämlich die unverbaute Landschaft, weggenommen werden.

Unter dem Strich kann es nur heißen: Entweder Windkraft oder Biosphärenreservat. Daher fordert die Stadt Vacha explizit ein Windkraftverbot im Biosphärenreservat Rhön!“