Jugendschöffen im Wartburgkreis gesucht – Anmeldung bis 30.4.23

Der Wartburgkreis sucht zur Vorbereitung der Wahl Personen, die bereit sind, eine überaus interessante ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe wahrzunehmen.

Es können Personen berücksichtigt werden, die mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, sie müssen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, z. B. eigene Kinder erzogen oder durch berufliche Tätigkeit Umgang mit Kindern haben.

Die Personen müssen mindestens seit einem Jahr in einer Stadt oder Gemeinde des Wartburgkreises wohnen.

Jugendschöffen üben ihr Amt als ehrenamtliche Richter aus. Sie stehen damit grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Dass sie nicht Rechtswissenschaft studiert haben, ist dafür kein Hindernis.

Im Gegenteil: die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

Ehrenamtliche Richter sind ebenso wie Berufsrichter an Recht und Gesetz gebunden, d. h., was von der Rechtsordnung vorgeschrieben wird, darf nicht willkürlich gebeugt oder einfach nicht angewandt werden. Das Schöffenamt ist somit ein Teil der Staatsgewalt.

Jugendschöffen werden bei Jugendgerichten eingesetzt. Es sollen jeweils ein Jugendschöffe und eine Jugendschöffin an der Jugendgerichtsverhandlung teilnehmen.

Die Zuständigkeit der Jugendgerichte liegt vor, wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind.

In den Jugendgerichten werden Straftaten von Jugendlichen, die zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren, sowie unter Umständen Heranwachsende, das heißt Personen, die zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt waren, verhandelt.

Einsatz in Amts- und Landgerichten

Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass die Kriminalität junger Menschen, die noch in der Entwicklung stehen, anders zu beurteilen ist als die Straftaten Erwachsener und dass deshalb auch anders auf sie reagiert werden muss und der erzieherische Aspekt im Vordergrund steht.

Ihren Einsatz finden Jugendschöffen an den Amtsgerichten in Bad Salzungen und Eisenach sowie beim Jugendschöffengericht und den Landgerichten Meiningen und Mühlhausen.

Der Jugendhilfeausschuss wählt aus den eingehenden Vorschlägen für den Amtsgerichtsbezirk Bad Salzungen und für den Amtsgerichtsbezirk Eisenach Personen. Die genaue Anzahl steht noch nicht fest.

Diese werden im Jugendhilfeausschuss einzeln mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Vorschlagsliste wird dann den Vorsitzenden der Schöffenwahlausschüsse bei den jeweiligen Amtsgerichten gemeldet.

Diese nehmen die eigentliche Wahl vor und von dort werden die gewählten Personen benachrichtigt.

Nach bisherigen Erfahrungen wird ein Jugendschöffe für bis zu 12 ordentlichen Sitzungen im Kalenderjahr eingeladen.

Interessierte Personen können sich schriftlich an das

Landratsamt Wartburgkreis
- Jugendamt -
Stichwort: Jugendschöffen
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen

bis zum 30. April 2023 wenden.

Informationen zur Jugendschöffenwahl sowie das Bewerbungsformular findet sich im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de.