Für die bevorstehende Wahl zum Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Fulda am Sonntag, den 8. Oktober, sucht das Wahlamt der Stadt Hünfeld Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der Durchführung dieser Wahl unterstützen wollen.
Es wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro gezahlt.
Wer mithelfen möchte, kann sich beim Wahlamt der Stadt Hünfeld per E-Mail (personal@huenfeld.de) oder schriftlich beim Wahlamt der Stadt Hünfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, melden.
Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt auch telefonisch unter 06652 180-127.
Grundsätzlich kann jeder, der selbst wahlberechtigt ist, auch in einem Wahlvorstand eingesetzt werden. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher und vier bis acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Während der Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin die Tätigkeiten im jeweiligen Wahlbezirk leitet, gibt es weiterhin eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer für die Erstellung der Wahlniederschrift und zwei bis sechs Beisitzer, die die Stimmzettel an den Wahlberechtigten ausgeben und später bei der Auszählung der Stimmen helfen.
Die Anzahl orientiert sich an der Zahl der jeweils Wahlberichtigten im Stimmbezirk.
Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 7:30 Uhr, um dann um 8 Uhr das Wahllokal zu öffnen, das bis 18 Uhr die Stimmabgabe ermöglicht.
In dieser Zeit können sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in zwei Schichten abwechseln, um dann abends die abgegebenen Stimmen gemeinsam auszuzählen.
Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung auf ihre Tätigkeit vorbereitet.
Die Mitwirkung in einem Wahlvorstand ist eine interessante und spannende ehrenamtliche Aufgabe, die in einer Demokratie unverzichtbar ist, heißt es in der Mitteilung des Wahlamtes.