Wildunfall nicht gemeldet – Verletztes Tier muss vor Ort erlöst werden

Am Freitagfrüh kam es im Bereich der Hendunger Mühle zu einem Wildunfall.

Ein 43-jähriger Pkw-Fahrer touchierte ein die Straße überquerendes Reh und fuhr, ohne den Unfall zu melden oder sich um das verletzte Reh zu kümmern, weiter zu seiner Arbeitsstätte. Stunden später wurde das Reh durch einen anderen Verkehrsteilnehmer aufgefunden.

Der zuständige Jagdpächter musste das Reh aufgrund gebrochener Hinterläufe erlösen. Unweit des Rehs lag auch das Pkw-Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeuges, sodass der 43-jährige als Unfallverursacher ermittelt werden konnte.

Er erhielt eine Anzeige gem. Bayerischen Jagdgesetz, da er als Führer eines Fahrzeuges Schalenwild, und hierzu zählen u.a. Rehe, durch Anfahren verletzt hat und dies nicht unverzüglich gemeldet hat. Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro belegt werden.